Wann werde ich rechtlich Eigentümer der gekauften Immobilie?
Die Unterschrift unter dem Kaufvertrag und die Schlüsselübergabe sind nicht mit der Eintragung als Eigentümer gleichzusetzen. Für den Eigentumswechsel ist die Abwicklung über das Grundbuch maßgeblich. Die notarielle Stelle beantragt die Umschreibung, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind; dazu gehört regelmäßig die vollständige Kaufpreiszahlung. Dazwischen können weitere Abwicklungsschritte liegen. Lassen Sie sich erläutern, welche Unterlagen noch fehlen und wie Ihr Erwerb bis zur Umschreibung abgesichert wird. Vereinbarte Zahlungstermine und den wirtschaftlichen Übergang sollten Sie getrennt davon im Vertrag nachvollziehen können.