Gehen Sie nicht davon aus, dass jede Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung automatisch alle Naturgefahren abdeckt. Für Überschwemmung und Rückstau kann ein zusätzlicher Elementarschadenschutz notwendig sein. Entscheidend sind die ausdrücklich eingeschlossenen Ereignisse, Ausschlüsse, Selbstbehalte und vereinbarten Schutzmaßnahmen. Beispielsweise können Anforderungen an eine funktionsfähige Rückstausicherung relevant sein. Lassen Sie deshalb den konkreten Vertrag und die Situation Ihres Gebäudes prüfen. Eine allgemeine Bezeichnung wie Wasserschaden genügt nicht zur Beurteilung. Vorsorgemaßnahmen am Haus und passende Versicherungsbedingungen sollten zusammen betrachtet werden, ohne daraus eine garantierte Leistung für jeden Schaden abzuleiten.

Hände halten schützend ein kleines Hausmodell
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